Neustes BGH-Urteil zum Thema „Schönheitsreparaturen“ – Umlage auf Mieter damit nahezu unmöglich!
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Markus Löhr
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Schönheitsreparaturen vor Gericht BGH stoppt Benachteiligung von Mietern
Wenn Vermieter eine Wohnung unrenoviert übergeben, sind Klauseln im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen ungültig. Mieter müssen dann weder während der Mietzeit noch beim Auszug renovieren oder für unterlassene Renovierungen Schadenersatz zahlen, entscheidet das oberste deutsche Gericht.
Quelle: N-TV